Montag, 2 Dezember 2024

Heizkostenabrechnung: Nebenkosten transparent machen

by AdminGlowingMag
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Die Heizkostenabrechnung ist für viele das berühmte Buch mit sieben Siegeln. Eigentümer stehen vor der gesetzlichen Vorgabe, dass die Heizkosten Abrechnung nach Verbrauch erfolgen muss. Dies unterscheidet die Kosten fürs Heizen von anderen Posten der Nebenkostenabrechnung, die häufig nach Wohnfläche berechnet werden.

Vermieter sind zusätzlich in der Pflicht, die Heizkosten jährlich abzurechnen. Dem gegenüber stehen die Empfänger der Heizkostenabrechnung, die mit der Abrechnung ein unübersichtliches Zahlenkonstrukt erhalten, das nicht leicht zu verstehen ist. Dabei ist besonders in Betracht der mittlerweile hohen Kosten für Energie die Transparenz in der Abrechnung enorm wichtig.

Was muss in der Abrechnung für Heizkosten enthalten sein?

Die Kosten werden immer für ein Jahr abgerechnet. Der Zeitraum des Verbrauchs muss deutlich aus der Abrechnung hervorgehen. Heizkosten werden immer für den Zeitraum von 12 Monaten abgerechnet. Den Abrechnungszeitraum darf der Vermieter festlegen: Oftmals entspricht dieser dem Kalenderjahr, also 01.01.2023 – 31.12.2023, es sind aber auch andere Zeiträume möglich, z.B. 01.11.2023 – 31.10.2024. Einige Vermieter rechnen aber grundsätzlich einen Zeitraum vom 1.1. bis zum 31.12. ab und stellen die Abrechnung zum Jahresanfang zu. Beide Varianten sind möglich. Bezüglich der Heizkosten muss der Verbrauch des gesamten Hauses zuzüglich sonstiger Kosten aufgelistet sein.

Hinzu kommt der persönliche Verbrauch, der an der Abnahmestelle der Wohneinheit abgelesen wurde und der Schlüssel, mit dem die Kosten auf den einzelnen Mieter umgerechnet werden. In der Heizkostenabrechnung müssen die persönlich entstandenen Kosten gegenüber den Vorauszahlungen aufgerechnet werden. Die sich daraus ergebenden Rück- oder Nachzahlungen müssen deutlich erkennbar sein.

Welche Kosten zählen zu den Heizkosten?

Die Positionen, die in der Heizkostenabrechnung aufgelistet werden dürfen, sind genau festgelegt. Dazu zählen die benötigten Brennstoffe sowie deren Lieferung. Hinzukommen Kosten, die durch Wartung und Reinigung der Anlage entstehen. Eine Abgasmessung durch den Schornsteinfeger sowie die Wartung eines Fachbetriebs zählen dazu. Darüber hinaus kann ein Vermieter ein Unternehmen beauftragen, das die Verbrauchserfassung übernimmt. Die Serviceleistung sowie die Anmietung von Geräten zur Verbrauchserfassung dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Überträgt der Eigentümer die Verbrauchserfassung an ein externes Unternehmen, so nimmt ihn dies nicht aus der Verantwortung. Als Vertragspartner obliegt die Richtigkeit der Abrechnung für Heizkosten dem Eigentümer und Vermieter.

Heizkostenabrechnung einfach und lesbar

Die Übertragung der Heizkostenabrechnung an einen Dienstleister sollte dem Ziel folgen, eine Arbeitserleichterung für den Vermieter zu bieten und Mietern eine klare Aufschlüsselung der Kosten zukommen zu lassen. Beides ist mit dem Anbieter ista möglich. Das Unternehmen bietet einen rundum Service an. Der Eigentümer kann sich auf die Messung der Verbrauchskosten mit modernster Technik verlassen. Mieter können per App ihren monatlichen Verbrauch einsehen, kontrollieren und bei Bedarf sparsamer haushalten.

Wichtig ist, dass die Abrechnung durch ein Dienstleistungsunternehmen rechtskonform ist und alle wichtigen Daten enthält. Die jährliche Abrechnung von Verbrauchskosten wie Heizung und Warmwasser wird so korrekt durchgeführt und kann in die Abrechnung der gesamten Nebenkosten integriert werden.

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