Samstag, 27 April 2024

Fluggastrecht: Finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen

by AdminGlowingMag
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Ein verspäteter Flug ist für sich genommen schon ein Ärgernis. Kommen allerdings noch Kosten für Übernachtungen hinzu oder verkürzt sich die wertvolle Urlaubszeit um Stunden oder Tage, ist der Ärger noch größer. Das europäische Fluggastrecht hat für diese Fälle einen Anspruch auf eine Entschädigung festgelegt. Passagiere einer europäischen Fluggesellschaft, die von einem europäischen Flughafen abheben, haben im Falle einer Verspätung Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Die Höhe ist abhängig von der Verspätungsdauer, der Flugstrecke und wie kurzfristig Passagiere über die Verzögerung informiert wurden. Dieser Regelung unterliegt zum Beispiel auch die Fluggesellschaft Ryanair. Die Suche nach Ryanair Verspätung Entschädigung sollte zunächst über den Kundenservice des irischen Unternehmens führen. Sollte die Fluggesellschaft nicht angemessen reagieren, können sich Kunden an Anwälte oder Dienstleister wie AirHelp wenden, die auf Fluggastrecht spezialisiert sind.

Das richtige Verhalten bei Verspätungen

Verspätungen im Flugverkehr sind keine Seltenheit. Treffen können sie alle Passagiere unabhängig vom Ziel. Zu den Reisevorbereitungen sollte daher auch gehören, sich vor dem Reiseantritt über die Verordnung (EG) 261/2004 zu informieren. Hier sind alle Regelungen bei Flugverspätungen und Annullierungen zusammengefasst. Wichtig für das spätere geltend machen von Ansprüchen ist das richtige Verhalten am Flughafen.

Jede Flugverspätung hat eine Ursache und diese müssen Passagiere herausfinden und dokumentieren. Erste Ansprechpartner sind die Beschäftigten an den Service-Schaltern der Fluggesellschaften vor Ort. Zusätzlich können Fotos von den Anzeigentafeln gemacht werden. Bordkarten und andere Reisedokument nicht aus der Hand geben. Je mehr Unterlagen in einem Streitfall vorgelegt werden können, desto besser ist die Ausgangslage für die Zahlung einer Entschädigung.

Versorgungsleistungen

Bei erheblichen Verspätungen haben Passagiere Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dazu zählen neben Essen und Trinken, auch der Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten und eventuell eine Hotelübernachtung. Viele Fluggesellschaften versorgen ihre Passagiere gut. Ist dies nicht der Fall, können Fluggäste auf eigene Kosten etwas essen und trinken und gegen eine Quittung die Rückerstattung anfordern. Diese Vorgehensweise ist rechtlich ein schmaler Grat und Passagiere sollten sich genau über die Konditionen informieren.

Beantragen der Entschädigung

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden und wenn die Gründe bei der Fluggesellschaft liegen, haben Fluggäste möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Zunächst sollte ein schriftlicher Antrag bei der Fluggesellschaft gestellt werden. Viele Anbieter haben auf ihrer Homepage einen Leitfaden für die Antragstellung. Eine Alternative ist die Nutzung eines Portals für Fluggastrechte. Hinter den Online-Plattformen stehen Juristen, die Geschädigten helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Es handelt sich bei diesem Angebot um eine Dienstleistung.

Im Gegenzug für die Kommunikation und Abwicklung des Entschädigungsantrags berechnen die Anbieter eine Provision. Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Passagiere haben bei der Inanspruchnahme des Angebotes nichts zu verlieren. Bei unklaren Situationen kann die Nutzung eines Portals vorteilhaft sein. Je nach Fluggesellschaft können spezifische Regelungen gelten. Vor Reiseantritt sollten sich Passagiere über die für ihren Flug geltenden Vorgaben erkundigen.

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